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Sicherheitsbewertungen im Labor
Für Kosmetische Mittel ist eine Sicherheitsbewertung zur Bestätigung der Anforderung der EG-Kosmetik-Richtlinie gemäß Artikel 7a bzw. Kosmetik-Verordnung § 5b notwendig. Das Labor Dr. Graner und Partner in München ist darauf spezialisiert Sicherheitsbe-wertungen durchzuführen. Für Kosmetikprodukte ist es notwendig eine Überprüfung der Sicherheit der enthaltenen Inhaltsstoffe durchzuführen. Dadurch wird bestimmt ob von den untersuchten Stoffen Risiken für Mensch oder Natur ausgehen können oder nicht. Diese Risiken werden in der Regel anhand von Dokumenten (100%-Rezeptur, verfügbare toxikologische/dermatologische Dokumentation der Rohstoffe und der Fertigproduktuntersuchungen einschließlich Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Inhaltsstoffe, IFRA-Certificate des eingesetzten Parfümöls, Information über das Herstellungsverfahren) bewertet. Es können jedoch auch Untersuchungen dazu im Labor (z.B. Konservierungsmittelbelastungstests) durchgeführt werden. Somit gelingt es genaue Aussagen darüber treffen zu können, ob von einem der im Produkt enthaltenen Bestandteile ein Sicherheitsrisiko ausgeht oder nicht. Sicherheitsbewertung für kosmetische Produkte Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind. Eine Sicherheitsbewertung ist für alle neuen kosmetischen Produkte notwendig, damit die Produkte eine Zulassung für den Markt bekommen können. Wenn von ihnen nämlich ein Risiko ausgehen sollte, können sie auch nicht für den Verkauf zugelassen werden. Die Sicherheitsbewertung wird gemäß Artikle 7a der EG-Kosmetik-Richtlinie bzw. §5b der Kosmetik-Verordnung für kosmetische Mittel gefordert. Denn diese werden auf der Haut oder in der Mundhöhle angewendet und könnten bei falscher Zusammensetzung großen Schaden für den menschlichen Organismus bedeuten. Durch die Sicherheits-bewertung kann festgestellt werden, ob ein Risiko gegeben ist. Gutachterliche Sicherheitsbewertung Die Ergebnisse der Sicherheitsbewertung werden in Form eines Gutachtens zusammen-gefasst, damit der Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis dafür hat. In dieser Stellungnahme wird genau geschildert ob und welche Sicherheitsrisiken zu befürchten sind und von dem jeweiligen Stoff ausgehen können. Dieses Gutachten kann bei positiven Ergebnis auch als Unbedenklichkeitsnachweis für die jeweiligen Zulassungsstellen dienen. Sicherheitsbewertung nach Verdachtsmomenten Maßnahmen zur Sicherheitsbewertung kommen häufig zum Einsatz, wenn es darum geht, Verdachtsmomenten nachzugehen und festzustellen, welche Sicherheitsrisiken bestehen. Die Bewertung der Sicherheit stellt hierbei eine wesentliche Aufgabe dar, der im Labor nachgegangen wird. Denn hierdurch lässt sich etwa feststellen, ob bestimmte Produkte für den Verkehr zugelassen werden können bzw. auch, ob Gefahren für die Umwelt von Stoffen, die etwa von industriellen Anlagen emittiert werden, ausgehen. Die Durchführung derartiger Bewertungen wird häufig von den Unternehmen selbst, in vielen Fällen aber auch von staatlichen Institutionen oder NGOs in Auftrag gegeben.
![]() Ihr Plus bei uns • Von der Analytik bis zur gutachterlichen Bewertung alles aus einer Hand
• Langjährige Erfahrung in Abgrenzungsfragen
• Kompetente Beratung durch praxisnahe Sachverständige Kontakt Sprechen Sie uns an. Wir liefern Ihnen individuelle Lösungen zu Ihren Fragestellungen und Problemen.
Kontakt für Anfragen: Dr. Manfred Holz, Tel. +49 (0)89 - 863 005-21 Dr. Peter Riemschneider, Tel.+49 (0)89 - 863 005-22 Martin Müller, Tel. +49 (0)89 - 863 005-25 im Labor: Alexander Hartmann, Tel. +49 (0)89 - 863 005-45 Dr. Herbert Knoblauch, Tel. +49 (0)89 - 863 005-47 | |||||
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